Was tun im Trauerfall

Was tun im Trauerfall?

Erste Schritte bei Eintritt des Todes

Insbesondere ein plötzlicher Todesfall trifft die Familie in der Regel unvorbereitet. Oft fehlt den Angehörigen Kraft und Zeit, die Bestattung zu organisieren und alle nötigen Vorkehrungen zu treffen. Seien Sie diesbezüglich unbesorgt, denn wir kümmern uns mit aller Sorgfalt kompetent um alles, was nun wichtig ist. Wir haben Verständnis für Ihre besondere Situation.

Ist der Trauerfall zu Hause eingetreten oder stellen sich hierfür die ersten Anzeichen ein, sollten Sie zuerst den Hausarzt informieren. Außerhalb der Praxiszeiten steht Ihnen der ärztliche Bereitschaftsdienst unter der Telefonnummer 116 117 zur Verfügung. Der Arzt stellt den Totenschein in dreifacher Ausführung aus.

Rufen Sie uns zeitnah an. Wir sind für Sie da und besprechen alle weiteren Schritte in Ruhe mit Ihnen, wie z. B. die Überführung und die erforderlichen Unterlagen, die wir hierfür benötigen. Gerne sind wir für eine persönliche Beratung in unseren Räumlichkeiten für Sie da oder kommen auf Wunsch auch zu Ihnen nach Hause.

Sie können Ihren Verstorbenen laut Bestattungsgesetz von Brandenburg ohne zusätzliche Genehmigung bis zu 24 Stunden nach Todeseintritt zu Hause behalten, um in Ruhe Abschied zu nehmen. Sprechen Sie uns an, wenn Sie eine Hausaufbahrung wünschen. Wir sorgen für die Umsetzung.

Verstirbt Ihr Angehöriger im Krankenhaus, Hospiz oder Seniorenheim, obliegt die Verständigung des Arztes den Mitarbeitern der jeweiligen Einrichtung.

Im Anschluss haben Sie die Möglichkeit, das gewünschte Bestattungsunternehmen selbst zu informieren.

Dokumente im Trauerfall

Die nachfolgenden Unterlagen benötigen wir für unsere Arbeit. Gerne sind wir bei der Beantragung behilflich, falls Ihnen die Urkunden nicht vorliegen.

  • Personalausweis/Reisepass
  • Totenschein vom Arzt in dreifacher Ausführung
  • Chipkarte Krankenkasse

Original-Urkunde entsprechend Familienstand:

  • Ledige: Geburtsurkunde
  • Verheiratete: Heiratsurkunde/Familienstammbuch
  • Geschiedene: Heiratsurkunde und rechtskräftiges Scheidungsurteil
  • Verwitwete: Heiratsurkunde und Sterbeurkunde des Ehepartners

Falls vorhanden:

  • Schwerbeschädigtenausweis
  • Letzter Rentenbescheid (Alters-, Witwen/Witwer-, Kriegsopfer- und Erwerbsunfähigkeitsrente)
  • Original-Police der Lebens- bzw. Sterbegeldversicherung
  • Grabdokumente, Bestattungsvorsorgevertrag
An-, Ab- und Ummeldungen

Gerne unterstützen wir Sie in allen Fragen rund um An-, Ab- und Ummeldungen und stehen Ihnen auch hier beratend zur Seite. Hierzu zählen z.B.

  • Wohnung (Mietvertrag beachten), Wohngeld
  • Energie-, Heizungs- und Wasserversorgung
  • Zeitungsabonnements, Rundfunkgebühren, Telefon- und Mobilfunkverträge
  • Versicherungsverträge (z. B. Hausrat-, Unfall-, Gebäude- und Kfz-Versicherungen)
  • Regelung des digitalen Nachlasses (-> Verlinkung Columba)
  • Mitgliedschaften in Vereinen und Verbänden
Hinterbliebenenrente

Wir unterstützen Sie auch bei der Beantragung einer möglichen Hinterbliebenenrente.

Vom hinterbliebenen Ehepartner werden benötigt:

  • Personalausweis
  • Chipkarte Krankenkasse
  • Letzter Rentenbescheid bzw. Entgeltbescheinigung (Vordruck R665 für den Arbeitgeber bei uns erhältlich)
  • Bankverbindung mit IBAN und BIC (ehemals BLZ und Kontonummer)
  • Persönliche Identifikationsnummer aus dem Anschreiben vom Bundeszentralamt für Steuern

Für die Beantragung der Halbwaisenrente von Kindern werden deren Geburtsurkunde und der Ausbildungsnachweis benötigt.

Antrag auf Hilfe

Menschen, die in einer besonderen Situation Hilfe benötigen, können einen „Antrag auf Hilfe in besonderen Lebenslagen“ stellen.
Für die Gewährung dieser Unterstützung als eine Form der Sozialhilfe ist das Amt für soziale Leistungen vom Landkreis OPR in Neuruppin (Tel. 03391/688-5052) zuständig.
Wir helfen Ihnen bei der Antragstellung. Sollte die Amtshilfe nicht möglich sein, unterstützen wir Sie mit günstigen Alternativen.