Erben und Vererben

Erben und Vererben

Im Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB) stehen die Regeln für die gesetzliche Erbfolge. Als erstberechtigte Erben haben die sogenannten „Erben erster Ordnung“ (eigene Kinder, Kindeskinder) einen Anspruch auf die Hinterlassenschaften des Verstorbenen. Danach werden weitere Angehörige als Erbberechtigte berücksichtigt. Hierzu zählen Eltern, Geschwister, Neffen und Nichten. Für Ehepartner gelten Sonderrechte.

Wann ist ein Testament sinnvoll?

Für manchen Erblasser entspricht die gesetzliche Erbfolge nicht seinen persönlichen Wünschen. In diesem Fall ist die Erstellung eines Testaments sinnvoll. Damit halten Sie eindeutig fest, wie die Verteilung Ihrer Hinterlassenschaften später geregelt werden soll.

Ein Testament sollte eigenhändig handschriftlich geschrieben und unterschrieben werden sowie Ihren Namen, den Ort und das Datum enthalten. Ein unter notarieller Aufsicht erstelltes Testament ist zwar mit Gebühren verbunden, kann sich aber zur Vermeidung von Unklarheiten im Gegensatz zu einem eigenhändig geschriebenen Testament anbieten.

 

Das Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz hält für Sie weitere Informationen und Downloads bereit:

www.bmjv.de

Bitte beachten Sie:
In allen Fragen rund um das Erbrecht empfehlen wir zwecks Beratung die Kontaktaufnahme zu einem Rechtsanwalt oder Notar. Die Beratung zur Gestaltung von Testamenten stellt grundsätzlich eine Rechtsdienstleistung nach § 2 Rechtsdienstleistungsgesetz (RDG) dar. Wir stellen aus diesem Grund ausdrücklich klar, dass dieser Ratgeber lediglich weitergehende Beratungsmöglichkeiten aufzeigen möchte. Es handelt sich jedenfalls nicht um eine rechtliche Prüfung des Einzelfalls und somit nicht um eine Rechtsberatung.