Patientenverfügung

Patientenverfügung

Absicherung im Krankheitsfall

Eine plötzliche schwerwiegende Krankheit, ein Unfall, ein Herzinfarkt oder ein Schlaganfall kann dazu führen, dass der Betroffene handlungsunfähig wird. In diesem Fall müssen dann die engen Angehörigen entscheiden, wenn es um wichtige Maßnahmen innerhalb der medizinischen Versorgung geht.

Mit einer Patientenverfügung stellen Sie schriftlich sicher, dass Ihre Wünsche im Krankheitsfall berücksichtigt werden. Sie stellt für Ärzte und das pflegende Personal eine verbindliche Grundlage dar und entlastet die Menschen, die Ihnen nahestehen, von Unsicherheiten und schwierigen Entscheidungen. Darüber hinaus können Sie eine Person Ihres Vertrauens bestimmen, die Ihre Interessen im Krankheitsfall vertritt.

Sprechen Sie mit Ihrem Arzt darüber und ggf. auch mit einem Rechtsanwalt. Die Patientenverfügung sollte regelmäßig aktualisiert und an einem Ort hinterlegt werden, der Ihren Angehörigen bekannt ist. Weitere Informationen finden Sie auf der Internetseite des Bundesministeriums der Justiz und für Verbraucherschutz:

www.bmjv.de